Alleinvertriebshändler- und Handelsvertreter
Fabritius Tengnagel & Heine gibt Beratung betreffend allen Anliegen hinsichtlich Handelsvertreter und Freiberufler Verhältnissen, und wir betrachten uns selbst als einen der führenden Spezialisten auf diesem Gebiet.
Wir haben groβe Erfahrung mit der Führung von Gerichtsverfahren bezüglich Erstattung und Wiedergutmachung bei Verlust von goodwill im Falle von Kündigung oder Aufhebung von Handelsvertreter und Freiberufler Verträge.