Klageverfahren

Fabritius Tengnagel & Heine beraten bei Fällen, die in Berufungs- bzw. Klageausschüssen behandelt werden, darunter auch inwiefern es zweckdienlich/notwendig ist, einen Fall von einem Berufungs- oder Klageausschuss behandeln zu lassen.

Berufungs- und Klageausschüsse können laut Gesetz eingesetzt werden oder als Folge einer privaten Initiative. Für die jeweiligen Berufungs- und Klageausschüsse gelten besondere Prozeduren.

Entscheidungen von Ausschüsse sind an sich nicht bindend, was bedeutet, dass, auch wenn man von diesen Recht bekommt, die gegnerische Partei nicht verpflichtet, deren Entscheidung Folge zu leisten.

Eine Reihe von Betrieben, Gesellschaften und öffentlichen Behörden haben jedoch im Vorhinein mitgeteilt, dass eine Entscheidung eines Berufungs- oder Klageausschusses in der Praxis ihrerseits befolgt werden wird.

Wir nehmen uns der Führung von Fällen bei einer Reihe von Berufungs- und Klageausschüssen sehr gerne an.

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Søren Locher
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