Immobilien
Fabritius Tengnagel & Heine beschäftigen sich in wesentlichem Umfang mit Kauf und Verkauf von Gewerbe- und Vermietungsimmobilien, Kauf und Verkauf von Privatwohnungen, Stiftung von Baugenossenschaften und Besitzerverbänden, Änderung von Übertragungsurkunden, Planungsrecht, Rechtsverfahren bezüglich Mängel bei festem Eigentum und Weiterem.
Genossenschaftswohnungen und Genossenschaftswohnrecht
Fabritius Tengnagel & Heine haben eingehende Kenntnisse betreffend des Genossenschaftswohnsitzrechts, hierunter Bestimmungen betreffend Stiftung, Übertragung, Finanzierung, Regulierungsklauseln, Zwangsverkauf usw.
Wir erteilen laufend Beratung für Baugenossenschaften, auch als Sparringspartner des Vorstandes bei Dingen von wesentlicher Bedeutung für die Genossenschaft. Desweiteren erteilen wir Beratung an Privatpersonen, die eine Genossenschaftswohnung kaufen oder verkaufen möchten.
Fabritius Tengnagel & Heine haben groβe Erfahrung mit Stiftung von Baugenossenschaften, darunter Beratung von Mietern, welche das Erstkaufsrecht laut Mietgesetzes beanspruchen wollen. Wenn die Mieter ein Angebot erhalten, das Gebäude auf Anteilsbasis zu übernehmen, haben sie eine Frist von 10 Wochen sich zu entschlieβen, ob sie zuschlagen wollen oder nicht. Das ist eine recht kurze Zeit, einen so wesentlichen Beschluss zu treffen.
Wir bieten ihnen deshalb an, ein unverpflichtendes Treffen mit der Initiativgruppe in einem Haus abzuhalten, und bei diesem Treffen die Handhabung des Falles näher zu erörtern. Dazu zählt auch eine Beschreibung der Hauptpunkte, welche unsere Beratung und Arbeit einbezieht.
Wir betrachten die Bildung einer Baugenossenschaft als einen Gesamtvorgang und übernehmen deshalb gern alle Aufgaben, sowohl die juristischen und wirtschaftlichen, als auch die praktischen Vorgänge.
Die Immobilienverwaltung:
Fabritius Tengnagel & Heine besitzt eine umfassende Immobilienverwaltung:
Die Immobilienverwaltung 4B A/S.
Wenden Sie sich an Uns für nähere Auskunfte.