Berufliche Haftung, Managementhaftung, Beraterhaftung, Prospekthaftung u.a.m.
Wir bei der Kanzlei Fabritius Tengnagel & Heine bieten Beratung in Angelegenheiten der beruflichen Haftung. Zu unseren Mandanten gehören u.a. Versicherungsgesellschaften, Aktionäre, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, in Insolvenz befindliche Gesellschaften, Führungskräfte und Gesellschaften.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und Sachkenntnisse im Bereich Streitbeilegung, u.a. aus einigen der größten und kompliziertesten Gerichtsverfahren der dänischen Geschichte wegen beruflicher Haftung, zu denen das Roskilde Bank-Verfahren, das Amagerbank-Verfahren und das EIK Bank-Verfahren sowie das OW-Bunker-Verfahren, das Geldwäsche-Verfahren gegen Danske Bank und das dänische Cum-EX-Verfahren u.a.m. gehören.
Wir verfügen über tiefes Fachwissen im Bereich Streitbeilegung und führen Prozesse in allen Instanzen, einschließlich des dänischen Obersten Gerichtshofs. Wir haben uns auf die Führung von Gerichtsverfahren in Streitigkeiten in Handelssachen und kommerziellen Sachen hoher Komplexität über ansehnliche Werte spezialisiert, einschließlich Streitigkeiten über Vorstands- und Aufsichtsratshaftung, Vertragsverletzung, gesellschaftsrechtlicher Fragen/M&A-Streitigkeiten, beruflicher Beraterhaftung und Wirtschaftskriminalität sowie im Bereich Bank- und Finanzierungsrecht.
Unsere Erfahrung aus komplexen Verfahren und langwierigen Streitigkeiten hat uns Verständnis für die Hürden und Möglichkeiten solcher Verfahren beigebracht. Dieses Wissen und diese Erfahrung sind für eine zweckmäßige Prozessstrategie von zentraler Bedeutung.
Eine angemessene Vertretung der beteiligten Interessen und Werte wir oft lange vor dem Entstehen einer formellen Streitsache vor einem Gericht oder einem Schiedsgericht eingeleitet.