Wirtschaftskriminalität

In Dänemark ist die Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität, umgangssprachlich auch die Steuerfahndungsstelle, bzw. die Spezialanwaltschaft der örtlichen Polizeidienststelle für Wirtschaftskriminalität, für die Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen und die Führung von Wirtschaftsstrafverfahren zuständig. Die Spezialstaatsanwaltschaft ist auf die Führung von Wirtschaftsstrafverfahren spezialisiert.

Für Wirtschaftsstrafsachen brauchen Sie einen kompetenten und fähigen Strafverteidiger zur Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Wirtschaftsstrafsachen sind ein sehr spezielles Gebiet, und die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Kompetenz in diesem Bereich. Das „Tvind-Verfahren“, das „Se og Hør-Verfahren“, das „Amagerbank-Verfahren“, das „Farum-Verfahren“ und die sogenannten Firmenausschlachter-Verfahren sind nur einige der größeren Verfahren in jüngster Zeit, in dem die Anwälte unserer Kanzlei als Verteidiger der Angeklagten tätig waren.

In Wirtschaftsstrafsachen ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich von einem Anwalt beraten und verteidigen lassen, der sich sowohl mit den geschäftlichen und finanziellen Aspekten auskennt als auch über profunde Kenntnisse in den Bereichen des Wirtschaftsrechts verfügt. Es ist von größter Wichtigkeit, dass Sie erst dann mit der Polizei sprechen, wenn sich Ihr Anwalt mit Ihrem Fall vertraut gemacht hat, und Sie die Gelegenheit gehabt haben, mit ihm zu sprechen. Sie sind nicht verpflichtet, sich der Polizei oder dem Finanzamt gegenüber zu äußern.

Rechtsanwälte, die Mandanten in Wirtschaftsstrafverfahren vertreten, müssen eine hohe Expertise im Bereich Erwerbsrecht vorweisen können, einschließlich des Verständnisses des Bilanzrechts, des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts und des Mehrwertsteuerrechts.

Einzelne Anwälte unserer Kanzlei sind für Prozesse mit Prozesskostenhilfe in Strafverfahren zugelassen (vom dänischen Justizminister ernannt). Strafrecht ist seit vielen Jahren ein Schwerpunktbereich unserer Kanzlei.

Unter Wirtschaftsstrafsachen versteht man eine Reihe von Straftaten wirtschaftlicher Art. Die klassischen Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts sind:

  • Unterschlagung, Betrug, Urkundenfälschung, Untreue, betrügerischer Bankerott und Bestechung.

Hinzu kommen Wirtschaftsstrafsachen innerhalb einer Reihe von Sonderrechtsgebieten, beispielsweise:

Steuerstrafrecht

Die Themen Steuerhinterziehung sowie Mehrwertsteuer- und Abgabenbetrug werden unter der Überschrift des Steuerstrafrechts beschrieben und behandelt. Steuerhinterziehung sowie Mehrwertsteuer- und Abgabenbetrug sind Wirtschaftsdelikte, deren Ziel es ist, die Besteuerung ganz oder teilweise zu vermeiden.

Schon während der Anhängigkeit des Verfahrens vor dem dänischen Finanzamt (SKAT) sind Sie zu einem vom Staat bestellten (und vergüteten) Anwalt nach Ihrer eigenen Wahl berechtigt.

In diesem Zusammenhang ist es von größter Wichtigkeit, dass Sie sich erst dann gegenüber der Polizei oder dem dänischen Finanzamt (SKAT) äußern, wenn Sie den Fall mit einem auf angebliche Steuer-, Mehrwertsteuer- und Abgabenhinterziehung spezialisierten Anwalt bzw. Strafverteidiger besprochen haben. In solchen Fällen empfiehlt es sich häufig, sich überhaupt nicht zum Fall zu äußern. Je nach den Umständen kann es jedoch auch von Vorteil sein, sich zu äußern. Ob es sich in Ihrem Fall empfiehlt, sich zu sich zu äußern oder nicht, sollten Sie immer zusammen mit Ihrem Verteidiger überlegen, nachdem dieser die Gelegenheit bekommen hat, sich in Ihren Fall sorgfältig einzuarbeiten, sodass keine Missverständnisse entstehen.

Viele Transaktionen und Verhältnisse, die von den Behörden als verdächtig angesehen werden, haben zumeist eine vernünftige und geschäftliche Begründung, und es ist somit von größter Wichtigkeit, dass dies von den Behörden nachvollzogen und verstanden wird. Viele Anschuldigungen werden zurückgenommen, weil es schon zu einem früheren Zeitpunkt zu einem Dialog über den Fall mit den zuständigen Behörden kam.

Wir beraten unsere gewerblichen Mandanten zu Fragen des Gesellschaftsrechts, und wir vertreten Mandanten in Steuerangelegenheiten sowohl vor dem dänischen Finanzgericht (Beschwerdebehörde) als auch vor dem dänischen Obersten Finanzgericht und den ordentlichen Gerichten. Oft fehlt es sowohl dem Staatsanwalt als auch dem Finanzamt an ausreichender Erfahrung und Einsicht im Bereich des Wirtschaftsrechts, um durchschauen zu können, wann eine wirtschaftliche Disposition geschäftlich begründet ist und wann nicht. Hier treten wir mit unserer Einsicht auf den Plan.

Kursmanipulation und finanzielle Aspekte

Verfahren wegen Kursmanipulation gehören zu den Verfahrenstypen, die erst in den letzten Jahren nach der Finanzkrise stärker in den Fokus gerückt sind.

Wir haben bereits mehrere Verfahren wegen Kursmanipulation geführt.

Wir vertreten frühere Mitglieder der Geschäftsleitung im Verfahren gegen „Roskilde Bank“, „Amagerbanken“ und „Eik-Bank“. Wir haben uns mit den für den Finanzsektor geltenden Rechtsvorschriften intensiv befasst und somit ein tiefgehendes Verständnis erzielt.

Dies bedeutet, dass wir eingehende Kenntnisse der dahinterliegenden gesetzlichen Vorschriften besitzen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung, um der Staatsanwaltschaft in Verfahren wie diesen begegnen zu können.

Insider-Geschäfte

Das Verbot von Insider-Geschäften und der Weitergabe von Insider-Informationen gilt für alle, die über Insider-Information verfügen. Eine Grundlage für eine strafrechtliche Verfolgung, Anklage oder Bestrafung besteht jedoch keineswegs immer in solchen Fällen.

In Verfahren wegen Insider-Geschäfte wird häufig von den Behörden behauptet, dass der Beschuldigte, dadurch dass er entweder selbst oder durch Dritten (einen Strohmann) durch den Handel mit Wertpapieren unter Verwendung von Insider-Informationen zu einem Zeitpunkt, zu dem die betreffende Information dem Markt noch nicht bekannt war, einen Gewinn für sich oder Dritten erzielt hat.

Wir vertreten frühere Mitglieder der Geschäftsleitung im Verfahren gegen „Roskilde Bank“, „Amagerbanken“ und „Eik-Bank“. Es handelt sich hier um zivilrechtliche Verfahren.

Wir haben uns mit den für den Finanzsektor geltenden Rechtsvorschriften intensiv befasst und haben somit ein tiefgehendes Verständnis erzielt.

Dies bedeutet, dass wir eingehende Kenntnisse der dahinterliegenden gesetzlichen Vorschriften besitzen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung, um der Staatsanwaltschaft in Verfahren wie diesen begegnen zu können.

Geldwäsche

Zielsetzung des dänischen Geldwäschegesetzes ist die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Infolgedessen ist eine Reihe von Unternehmen (hauptsächlich innerhalb des Finanzsektors) sowie Privatpersonen (beispielsweise Wirtschaftsprüfer) verpflichtet, die zuständigen Behörden bei Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung durch Ihre Kunden zu unterrichten.

Geldwäsche ist die Sicherstellung von Erlösen aus einer Straftat, sei es aus Schwarzarbeit, Drogenhandel, Unterschlagung, Steuerhinterziehung usw.

Es hat mehrere Verfahren gegen Wechselstuben gegeben, in denen die Wechselstube es u.a. versäumt hat, die Identität der Personen festzustellen, für die sie Dienstleistungen wie Bargeldwechsel und Überweisungen ins Ausland ausgeführt hat.

Wir haben mehrere Verfahren wegen Geldwäsche geführt. Sowohl natürliche als auch juristische Personen (Gesellschaften) können beschuldigt, angeklagt und bestraft werden.

Kartellabsprachen & Wettbewerbsangelegenheiten

Eine Kartellabsprache ist eine rechtswidrige Vereinbarung zwischen Unternehmen, durch die der Wettbewerb beschränkt wird. Kartelltätigkeiten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie schwer aufzudecken sind, weil die Kartellteilnehmer ein gemeinsames Interesse an der Geheimhaltung der Kartellabsprache haben. Kartellabsprachen betreffen typisch Preise, Produktionsbegrenzungen, Marktteilungen und Koordinierung von Angeboten.

Die Kartellbeteiligung ist ein sehr schwerwiegender Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, und einem Unternehmen, einschließlich dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer oder Aufsichtsratsvorsitzender, kann wegen der Beteiligung an einem Kartell eine Geldbuße auferlegt werden. Solche Geldbußen können einen Betrag von 20 Mio. DKK übersteigen.

Personen, die an einem Kartell beteiligt sind oder beim Abschluss einer Kartellabsprache mitwirken, können auch mit Freiheitsentzug bestraft werden.

Wir bieten Beratung im Bereich Kartellrecht, und wir können Sie eventuell auch vor der dänischen Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde vertreten.

Rückprovisionen, Vermittlungsgebühren & Bestechung

Die Anklageerhebung wegen unzulässiger Provisionen (Rückprovision) oder Bestechung kommt häufig in größeren Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen vor.

Typischerweise wird ein (leitender) Mitarbeiter beschuldigt, gegen eine ”persönliche Zahlung” eine Ware oder Dienstleistung von einem bestimmten Lieferanten zu untypischen Konditionen, wie zum Beispiel zu einem höheren Preis oder in größeren Mengen erworben zu haben. Eine persönliche Zahlung können dabei Bargeld, eine Ware, ein Nachlass oder ein anderer privater vermögenswerter Vorteil sein.

Umgekehrt kann ein Mitarbeiter auch beschuldigt oder angeklagt werden, die Waren des Unternehmens zu einem zu niedrigen Preis verkauft zu haben, und dafür Bargeld, eine Ware oder eine Dienstleistung erhalten zu haben.

Viele Transaktionen und Verhältnisse, die von den Behörden als verdächtig angesehen werden, haben eine vernünftige und geschäftliche Begründung, und es ist von größter Wichtigkeit, dass dies von den Behörden verstanden wird.

Wir haben viele Verfahren wegen Rückprovision, Vermittlungsgebühren und Bestechung geführt.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Partner
Søren Locher
Email: shl@dklaw.dk
Tel: +45 33 13 69 20